Allgemeine Geschäftsbedingungen Fertig-Modelle Michel KG
Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Allgemeines
- Sämtlichen Angeboten liegen unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Aufträge werden nur zu diesen Bedingungen angenommen. Geschäftsbedingungen des Bestellers oder von unseren Bedingungen abweichende Vorschriften oder Abreden sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von uns schriftlich anerkannt werden.
- Abweichungen von unseren Geschäftsbedingungen bedürfen unserer schriftlichen Anerkennung.
- Unsere Angebote sind freibleibend. Bestellungen werden für uns verbindlich, sobald sie bestätigen oder Ihnen durch Übersendung der Ware nachkommen.
- Preise
- Soweit nichts anderes vereinbart wird, verstehen sich unsere Lieferungen ab Werk ohne Verpackung.
- Alle Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer.
- Verpackungen werden gesondert in Rechnung gestellt, jedoch zu unseren Selbstkosten.
- Bei Bestellungen über unseren Onlineshop wird eine Versandkostenpauschale inklusive Verpackung berechnet.
- Lieferung, Liefertermin, Versand
- Verladung und Versand erfolgt unversichert auf Gefahr des Empfängers.
- Wir werden uns bemühen, hinsichtlich Versandart und Versandweg Wünsche im Interesse des Käufers zu berücksichtigen, hierdurch bedingte Mehrkosten – auch bei vereinbarter frachtfreier Lieferung gehen zu Lasten des Käufers.
- Die Verpackung erfolgt auf das Gewissenhafteste.
- Die Gefahr des Untergangs der Ware geht mit Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer, jedoch mit dem Verlassen unseres Betriebsgeländes auf den Käufer über dies gilt auch bei Lieferung frei Haus.
- Liefertermine sind unverbindlich.
- Berechtigte Reklamationen sind innerhalb von 10 Tagen mit uns abzusprechen. Für unbegründete Rücklieferungen wird die Annahme verweigert und auf Kosten des Auftraggebers zurückgeschickt.
- Zahlung
- Unsere Rechnungen sind ohne Abzug 30 Tage nach Rechnungsdatum fällig und zahlbar rein netto Kasse.
- Bei Bezahlung innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum gewähren wir Ihnen 2 % Skonto.
- Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen berechtigen den Käufer zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung.
- Bei Überschreitung des Zahlungsziels sind vom Tage der Überschreitung an Zinsen von 8 % über dem Basis-Zinssatz der EZB zu bezahlen.
- Bei Bankeinzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum gewähren wir Ihnen 5% Skonto.
- Bei Bankeinzug nach 30 Tagen, wird der Betrag rein netto eingezogen.
- Gewährleistung
- Alle Angaben über Eignung und Verarbeitung unserer Produkte erfolgen nach bestem Wissen. Sie befreien den Käufer jedoch nicht von eigenen Prüfungen.
- Der Käufer hat die gelieferte Ware bei Eingang auf Mängel bezüglich Beschaffenheit und Einsatzzweck hin unverzüglich zu untersuchen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt.
- Beanstandungen werden nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb von 8 Tagen nach Eingang der Ware – bei verborgenen Mängeln nach Ihrer Entdeckung, spätestens jedoch 6 Monate nach Erhalt der Ware – schriftlich unter Beifügung von Belegen erhoben werden.
- Unsere Gewährleistungspflicht beschränkt sich nach unserer Wahl auf Ersatzlieferung, Minderung oder Nachbesserung.
- Soweit gesetzlich zulässig ist unsere Verpflichtung von Schaden ersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, begrenzt auf den Rechnungswert unserer an dem schadensstiftenden Ereignis unmittelbar beteiligten Warenmengen. Dies gilt nicht, soweit wir nach zwingender gesetzlichen Vorschriften wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit unbeschränkt haften.
- Verlängerter Eigentumsvorbehalt
- Bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer bleiben die verkauften Waren unser Eigentum. Der Käufer ist befugt, über die gekaufte Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen.
- Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Ware entstehenden Erzeugnisse zu deren vollen Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte dieser verarbeiteten Waren.
- Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils (vgl. Ziff. 6.2) zur Sicherung an uns ab. Er ist ermächtigt, diese bis zum Widerruf oder zur Einstellung seiner Zahlungen an uns für unsere Rechnung einzuziehen.
- Zugriffe auf die uns gehörenden Waren oder Forderungen sind uns vom Käufer unverzüglich mit eingeschriebenem Brief mitzuteilen.
- Unsere Waren und die an Ihre Stelle tretenden Forderungen dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherung übereignet oder abgetreten werden.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand
- Für alle Rechte und Pflichten aus dem Vertrag gilt Regensburg/Regenstauf als vereinbarter Erfüllungsort und Gerichtsstand mit der Maßgabe, dass wir auch an jedem anderen begründeten Gerichtsstand zu klagen berechtigt sind.
- Auch für Lieferungen ins Ausland wird die Geltung bundesdeutschen Rechts vereinbart.
- Sonstiges
- Ein Großteil unserer Artikel sind Eigenentwicklungen und unser geistiges Eigentum, Nachahmungen sind rechtswidrig. Weitergabe an Dritte ohne unsere Zustimmung ist untersagt.